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von andreas am 30.Mar.2002 21:53
(vorlesen)
>> Urheberrechtlich gesehen ist es egal, ob ich eine Melodie sample oder nachspiele. >>Es ist egal, ob man einen geschützen Text von einer Website per Copy & Paste (Kopieren und Einfügen) verbotenerweise kopiert oder ob man ihn umständlicherweise abtippt.
Geb' ich dir recht, es ist nur die Formulierung, die einfach für mich als musikmachenden Menschen nicht greift, weil "samplen" eben eindeutig belegt ist. Das ist so, wie wenn du behauptest, "wenn die Formel-1-Fahrer Intermediates drauf haben, dass das dasselbe wie Regenreifen sind". Der Gag ist, das kannst du jedem Motorsport-Unkundigen erzählen. Er wird es dir glauben. Faktisch ist es dasselbe: jemand vom FACH erzählt dir, dass es nicht so ist, da er eine Begründung liefern kann dass du falsch liegst, weil er sich eben auskennt.-
Schnitt. "Ein C in der rechten Spalte gibt an, daß es sich um eine Cover-Version handelt, ein S, daß es ein gesampelter Song ist, also ein Song, bei dem nur Teile eines anderen Stückes übernommen wurden."
Das ist das Original. Ich würde es so umschreiben: "Ein C in der rechten Spalte gibt an, daß es sich um eine Cover-Version handelt, ein S, daß es ein Song ist, bei dem entweder Teile original gesampelt wurden, oder bei dem Teile originalgetreu nachgespielt wurden."
(unverbindlicher Entwurf) :-)
andreas
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